Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das KSK-Premiumpartner-Programm
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das KSK-Premiumpartner-Programm (KSK-Affiliate-Programm)
1. Präambel / Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm der
Becker Marketing und Vertrieb
Inhaber: Thomas Becker
Dresdener Str. 9a
01454 Wachau
(nachfolgend „KSK“, „Kolloidales-Silber-Kaufen.de“, „wir“ oder „uns“)
und dem jeweiligen Teilnehmer des Partnerprogramms
(nachfolgend „Partner“).
KSK betreibt unter https://kolloidales-silber-kaufen.de eine Online-Plattform für den Vertrieb von kolloidalem Silber. Der Partner bewirbt die Produkte und Leistungen von KSK gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und erhält im Falle erfolgreicher Vermittlungen eine provisionsabhängige Vergütung.
(2) Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über die Teilnahme am Partnerprogramm kommt ausschließlich über das Online-Registrierungsverfahren unter
https://kolloidales-silber-kaufen.de/affiliate-area/ zustande.
Mit der Registrierung gibt der Partner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab und erkennt diese AGB an.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn KSK die Teilnahme ausdrücklich bestätigt oder dem Partner Werbemittel freischaltet.
(3) Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. KSK ist berechtigt, Bewerbungen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
3. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Affiliate-Programm von KSK zur Bewerbung der Produkte und Leistungen von KSK.
(2) Die Teilnahme am Partnerprogramm ist kostenlos.
(3) KSK stellt dem Partner nach eigenem Ermessen Werbemittel, Affiliate-Links, Gutscheincodes oder sonstige Werbeformen zur Verfügung.
(4) Der Partner ist berechtigt, die freigegebenen Werbemittel auf den registrierten und von KSK freigegebenen Webseiten, Social-Media-Kanälen oder sonstigen ausdrücklich genehmigten Werbeflächen einzusetzen.
(5) Zwischen den Parteien wird ausdrücklich kein Handelsvertreter-, Franchise-, Gesellschafts- oder Arbeitsverhältnis begründet.
4. Funktionsweise des Partnerprogramms
(1) Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Partner Zugang zu einem Partnerkonto.
(2) KSK stellt Tracking-Links, Gutscheincodes oder sonstige technische Mittel zur Verfügung, um vermittelte Verkäufe zu erfassen.
(3) Maßgeblich für die Zuordnung von Verkäufen und Provisionen ist ausschließlich das Tracking-System von KSK.
(4) Der Partner erhält über sein Partnerkonto Zugriff auf statistische Auswertungen seiner Vermittlungen.
5. Pflichten von KSK
(1) KSK stellt Werbemittel nach eigenem Ermessen bereit.
(2) KSK bemüht sich um einen technisch ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform und des Tracking-Systems. Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet.
(3) KSK ist berechtigt, Werbemittel, Provisionsmodelle oder Kampagnen jederzeit anzupassen oder einzustellen.
6. Rechte und Pflichten des Partners
(1) Der Partner darf Werbemittel ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung und nur auf freigegebenen Werbeflächen verwenden.
(2) Änderungen an Werbemitteln, Logos, Marken oder sonstigen Inhalten von KSK sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
(3) Der Partner verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, irreführenden oder rufschädigenden Inhalte zu verbreiten.
(4) Dem Partner sind insbesondere folgende Werbemethoden ausdrücklich untersagt:
Spam jeglicher Art, insbesondere unerwünschte Werbe-E-Mails, Massenkommentare, unerlaubte Veröffentlichungen von Affiliate-Links in Gruppen, Foren oder sozialen Netzwerken sowie unerwünschte Direktnachrichten;
jegliche falsche Darstellung von KSK, der Marke oder der Produkte;
Verwendung falscher oder irreführender Aussagen über Produkte oder Wirkungen;
Nutzung gefälschter Erfahrungsberichte oder Testimonials;
Vortäuschung einer Tätigkeit als Mitarbeiter oder offizieller Vertreter von KSK;
Verschleierung oder falsche Darstellung der eigenen Identität oder Unternehmenszugehörigkeit;
Nutzung bezahlter Werbung (z.B. Google Ads, Facebook Ads oder vergleichbare Anzeigenformate) zur Bewerbung von Affiliate-Links oder Gutscheincodes ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KSK;
Veröffentlichung von Affiliate-Links oder Rabattcodes auf Gutschein-, Cashback- oder Coupon-Websites;
Cookie-Dropping, Forced Clicks, Cookie-Spamming, Affiliate-Hopping oder sonstige Formen des Affiliate-Betrugs;
Nutzung von markenrechtlich geschützten Begriffen von KSK in Domains, Anzeigen oder Suchmaschinenwerbung ohne schriftliche Zustimmung.
(5) Diese Aufzählung ist nicht abschließend. KSK behält sich das Recht vor, Partnerkonten zu kündigen, wenn Werbemaßnahmen nach Auffassung von KSK nicht mit den geschäftlichen Interessen, Markenwerten oder rechtlichen Anforderungen vereinbar sind.
(6) Der Partner verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Wettbewerbs-, Datenschutz-, Marken- und Urheberrechte, einzuhalten.
(7) Der Partner ist verpflichtet, ein ordnungsgemäßes Impressum sowie – soweit erforderlich – Datenschutzhinweise vorzuhalten.
(8) Auf Aufforderung von KSK hat der Partner Werbemittel unverzüglich zu entfernen.
(9) Elektronische Angriffe auf Systeme von KSK sind untersagt. Hierzu zählen insbesondere Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, Schadsoftware, automatisierte Zugriffe oder sonstige Manipulationen des Tracking-Systems.
7. Vergütung / Provisionen
(1) Der Partner erhält eine erfolgsabhängige Provision für vermittelte und vollständig bezahlte Verkäufe („Sales“).
(2) Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn:
der Verkauf ordnungsgemäß getrackt wurde,
der Verkauf vollständig bezahlt wurde,
keine Rückabwicklung, Stornierung oder Rückerstattung erfolgt,
kein Verstoß gegen diese AGB vorliegt.
(3) Nicht provisionsfähig sind Eigengeschäfte des Partners sowie Bestellungen von Ehe- oder Lebenspartnern, Familienangehörigen oder verbundenen Personen.
(4) Maßgeblich für die Zuordnung von Verkäufen und Provisionen ist ausschließlich das von KSK eingesetzte Tracking-System. Es gilt grundsätzlich das Prinzip „First Cookie Wins“ mit einer Standard-Cookie-Laufzeit von 30 Tagen.
(5) Klickt ein potenzieller Kunde auf den Affiliate-Link eines Partners, wird ein Tracking-Cookie mit einer Laufzeit von 30 Tagen gesetzt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums ein Kaufabschluss, wird die entsprechende Provision dem zuerst angeklickten Affiliate-Partner zugeordnet.
(6) Erfolgt der Kauf nach Ablauf der Cookie-Laufzeit von 30 Tagen, besteht kein Anspruch auf Provision, es sei denn, der Kunde klickt vor dem Kauf erneut auf den Affiliate-Link des Partners und ein neues gültiges Cookie wird gesetzt.
(7) Das „First Cookie Wins“-Prinzip gilt auch dann, wenn ein Kunde innerhalb der Cookie-Laufzeit später auf den Affiliate-Link eines anderen Partners klickt. In diesem Fall bleibt der ursprünglich zuerst gesetzte Cookie maßgeblich für die Provisionszuordnung.
(8) Beispiel: Klickt ein Kunde zunächst auf den Affiliate-Link von Partner A und später auf den Affiliate-Link von Partner B, erfolgt die Provisionszuordnung dennoch zugunsten von Partner A, sofern der Kauf innerhalb der ursprünglichen 30-Tage-Frist abgeschlossen wird.
(9) Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweiligen Partnerstufe:
| Stufe | Voraussetzungen | Provision |
|---|---|---|
| Stufe 1 | ab 0 Verkäufe | 5 % |
| Stufe 2 | ab 10 Verkäufe | 7,5 % |
| Stufe 3 | ab 25 Verkäufe | 8,5 % |
| Stufe 4 | ab 50 Verkäufe | 10 % |
| Stufe 5 | ab 100 Verkäufe | 12,5 % |
(10) Der Partnerstatus wird laufend anhand der innerhalb der letzten 731 Tage erzielten Umsätze ermittelt.
(11) Eigene Einkäufe des Partners können zur Statusberechnung berücksichtigt werden.
8. Downline-Provisionen
(1) Vermittelt ein Partner einen weiteren Partner, erhält er zusätzliche Downline-Provisionen:
Linie: 20 % der Provision des geworbenen Partners
Linie: 5 % der Provision des geworbenen Partners
(2) Downline-Provisionen werden ausschließlich auf tatsächlich ausgezahlte Provisionen berechnet.
(3) Ehepartner, Lebenspartner, Familienangehörige oder wirtschaftlich verbundene Personen sind von Downline-Provisionen ausgeschlossen.
(4) Folgekäufe geworbener Kunden können bis zu 25 Jahre provisionsberechtigt bleiben, sofern das Partnerkonto aktiv besteht.
9. Abrechnung und Auszahlung
(1) Die Provisionsabrechnung erfolgt über das Partnerkonto.
(2) Einwendungen gegen Abrechnungen sind innerhalb von vier Wochen schriftlich geltend zu machen. Danach gelten die Abrechnungen als genehmigt.
(3) Auszahlungen erfolgen frühestens zwei Monate nach Zahlungseingang des Endkunden.
(4) Der Mindestbetrag für Auszahlungen beträgt 25,00 EUR.
(5) Die Auszahlung erfolgt per PayPal, Banküberweisung oder nach Wahl von KSK in Form von Store-Credit.
(6) Store-Credit ist ein dem Partnerkonto gutgeschriebenes Einkaufsguthaben, welches ausschließlich für Einkäufe im Online-Shop von KSK verwendet werden kann. Eine Barauszahlung des Store-Credits ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(7) Mit Gutschrift des Store-Credits auf dem Partnerkonto gilt die Vergütung als erfüllt.
(8) KSK ist berechtigt, Provisionen zurückzuhalten oder zu verrechnen, sofern der Verdacht eines Verstoßes gegen diese AGB besteht.
(9) Sämtliche ausstehenden oder noch nicht ausgezahlten Provisionen verfallen, sofern diese auf einem Verstoß gegen diese AGB beruhen.
(10) Ansprüche des Partners gegen KSK sind nicht abtretbar.
(11) Der Partner ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung sämtlicher aus dem Partnerprogramm erzielter Einnahmen selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die eigenverantwortliche Anmeldung, Versteuerung sowie gegebenenfalls Abführung von Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Abgaben.
(12) Der Partner versichert, dass er sämtliche gesetzlichen Anforderungen für die Ausübung seiner Tätigkeit als Affiliate-Partner erfüllt und erforderliche gewerbliche, steuerliche oder sonstige behördliche Anmeldungen eigenverantwortlich vorgenommen hat.
(13) KSK übernimmt keinerlei Haftung für steuerliche oder rechtliche Verpflichtungen des Partners im Zusammenhang mit den aus dem Partnerprogramm erzielten Einnahmen.
10. Haftung
(1) KSK haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KSK nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Freistellung / Vertragsstrafe
(1) Der Partner stellt KSK von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder dieser AGB resultieren.
(2) Der Partner verpflichtet sich, KSK sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten, zu ersetzen.
(3) Bei schuldhaften Verstößen gegen diese AGB kann KSK eine angemessene Vertragsstrafe festsetzen. Diese beträgt mindestens 1.000,00 EUR. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12. Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Werbemittel, Marken, Logos und Inhalte von KSK sind urheber- und markenrechtlich geschützt.
(2) KSK räumt dem Partner ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages ein.
13. Vertraulichkeit
(1) Der Partner verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
(3) Bei Verstößen gegen die Vertraulichkeitspflicht kann KSK eine Vertragsstrafe zwischen 10.000,00 EUR und 50.000,00 EUR geltend machen.
14. Vertragslaufzeit / Kündigung / Sperrung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist per E-Mail kündigen.
(3) KSK ist berechtigt, das Partnerkonto jederzeit ohne Vorankündigung zu sperren oder zu kündigen, sofern ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt oder ein entsprechender Verdacht besteht.
(4) Offene oder noch nicht ausgezahlte Provisionen können in diesem Fall einbehalten werden.
(5) Vermittelt der Partner oder dessen Netzwerk innerhalb von 24 Monaten keine Aufträge, kann KSK den Vertrag ohne Vorankündigung kündigen.
(6) Werden innerhalb von drei Monaten nach Registrierung weniger als zwei Neukunden vermittelt, kann KSK die Partnerschaft automatisch beenden.
(7) Der Partner kann jederzeit durch Mitteilung per E-Mail aus dem Partnerprogramm austreten.
(8) Nach Vertragsbeendigung sind sämtliche Werbemittel, Affiliate-Links und Markenhinweise unverzüglich zu entfernen.
15. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(2) KSK behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden.